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Winterförderungen 2025 in Bayern: Neue Gesetze und Chancen für Bauprojekte in der Heizsaison


Winterförderungen 2025: Förderlandschaft, Kennzahlen und Umsetzungsschwerpunkte

Aktuelle Ausgangslage für Bauprojekte in der Heizsaison

Mit Beginn der Heizperiode 2024/2025 treffen mehrere Entwicklungen aufeinander: weiterhin hohe Energiepreise, ein verschärftes Bayerisches Klimaschutzgesetz sowie steigende Anforderungen aus der EU-Taxonomie und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Für Unternehmen in der Metropolregion München entsteht dadurch ein doppelter Handlungsdruck. Einerseits müssen CO₂-Lasten reduziert werden, andererseits gewinnt der Zugriff auf zinsgünstige Darlehen an Bedeutung, da konventionelle Finanzierungen zunehmend an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft sind. Investitionen, die zwischen November 2024 und März 2025 umgesetzt werden, profitieren zusätzlich von geringerer Auslastung der Gewerbeflächen und verkürzten Bauzeiten.

Relevante Studien und Kennzahlen

Energieverbrauch gewerblicher Bestandsbauten

Die jüngste Auswertung des Umweltbundesamtes weist für Büro- und Verwaltungsgebäude im Bestand einen durchschnittlichen spezifischen Wärmebedarf von 200 kWh/(m²·a) aus. Demgegenüber erlaubt der Standard Effizienzhaus 55 lediglich 55 kWh/(m²·a). Potenziale von bis zu 73 % Einsparung sind damit belegbar.

Investitionsstau und Förderwirkung

Nach Angaben der IHK München und Oberbayern summiert sich der Sanierungsbedarf gewerblicher Immobilien in der Region derzeit auf rund 6,5 Mrd. €. Das KfW-Barometer ermittelte, dass 68 % aller geförderten Nichtwohngebäude im Winter modernisiert werden, weil Trockenphasen kürzer sind und Handwerkskapazitäten besser verfügbar bleiben.

Förderinstrumente für Wintermaßnahmen 2025

Die Programme lassen sich grundsätzlich kumulieren, sofern beihilferechtliche Obergrenzen eingehalten werden.

  • BEG-Gesamt­sanierung (KfW 261/461)
    15 % Grund­zuschuss für Effizienzhaus 55 oder 70; iSFP-Bonus plus 5 %. Wärmepumpen mit Kältemittel < GWP 150 erhalten einen Technikbonus von 10 %.
  • BAFA-Einzelmaßnahmen 2025
    Zuschüsse bis 60 % der förderfähigen Kosten für Dämmung, Fenstertausch und Anlagentechnik. Temporäre Wintergerüste und Baustellenheizungen sind förderfähig, wenn sie der Energieeinsparung dienen.
  • KfW 421 – Serielle Sanierung
    Bis zu 30 % Zuschuss für vorgefertigte Dach- und Fassadenelemente. Die Deckelung ist ab 2025 aufgehoben, womit Großprojekte leichter skaliert werden können.
  • LfA Energiekredit Bayern
    Zinsverbilligte Darlehen mit bis zu 10 Jahren Laufzeit, kombinierbar mit KfW-Mitteln.
  • Kommunale Zusatzprogramme
    Beispiel München: pauschale PV-Förderung von 200 €/kWp, solange Mittel verfügbar sind.

Regulatorischer Rahmen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt seit 1. Januar 2024 vor, dass neu installierte Heizsysteme zu mindestens 65 % erneuerbare Energien einsetzen. Für Bestandsgebäude im gewerblichen Bereich endet die Übergangsfrist Ende 2026. Frühe Umrüstungen im Jahr 2025 sichern daher einerseits höhere Zuschüsse, andererseits vermeiden sie künftige Nachrüstpflichten. Parallel definiert die CSRD ab dem Geschäftsjahr 2025 klare Offenlegungspflichten für große Kapitalgesellschaften. Geförderte Maßnahmen gelten als EU-Taxonomie-konform und erleichtern damit die Auditierung.

Projektorganisation in der kalten Jahreszeit

Finanzierungsstruktur

Bei Winter­sanierungen wird der Förderanteil idealerweise als fester Bestandteil der Kapitalstruktur geplant. Kombinationen aus KfW-Kredit, LfA-Linie und Eigenmitteln reduzieren die Beleihungssumme bei Hausbanken. Da KfW-Zinssätze monatlich angepasst werden, empfiehlt sich eine Reserve von mindestens 0,2 Prozentpunkten im Finanzplan. Vorfinanzierungs­kredite überbrücken die Phase bis zur Zuschuss­auszahlung.

Bau­logistik und Ausführung

Lean-Construction-Ansätze verkürzen kritische Pfade. Wöchentliche Taktpläne halten Ausbau- und Haustechnik­gewerke synchron. Vorkonfektionierte Leitungs­stränge, Vakuum­paneele und modulare Schalungen verkürzen Montagezeiten selbst bei Temperaturen um –5 °C. Mobile Einhausungen mit Warmluft­zufuhr sichern Oberflächen­qualitäten an Fassaden. Für die Region München ist außerdem die eingeschränkte Zufahrt in der Umweltzone zu berücksichtigen; Nacht­lieferungen oder Zwischen­lager außerhalb des Mittleren Rings entschärfen logistische Engpässe.

Branchenspezifische Anwendungsfälle

Büro- und Verwaltungsgebäude

Ein Campus in Garching mit 4 200 m² Bruttogrundfläche erreichte durch serielle Holz-Hybrid-Module eine Reduktion des Heizwärme­bedarfs um 65 %. Die Bauzeit im Winter betrug acht Wochen, der Zuschuss aus KfW 421 deckte 30 % der Kosten.

Denkmalgeschützte Wohnobjekte

Eine Villa am Starnberger See integrierte im Januar 2025 eine reversible Wasser-Wasser-Wärmepumpe kombiniert mit Innendämmung nach Denkmalstandard. Insgesamt wurden 280 000 € Tilgungs­zuschuss aus BAFA- und LfA-Mitteln erzielt; der Energiebedarf sank um rund 70 %.

Einzelhandel und Showrooms

Ein Premium-Retailer in der Münchner Innenstadt ersetzte im Februar 2025 seine Lüftungsanlage durch ein System mit 85 % Wärmerück­gewinnung. BAFA bezuschusste die Investition mit 40 %, ein zusätzlicher iSFP-Bonus kam durch die gleichzeitige Umstellung auf LED-Beleuchtung hinzu. Die Maßnahme wurde nachts umgesetzt, wodurch der Tagesbetrieb ungestört blieb.

Industrie- und Logistikimmobilien

Der größte Energiehebel in Produktions- und Lagerhallen liegt bei der Gebäudehülle und der Prozessabwärmenutzung. In Nordbayern wurde eine 12 000 m² große Logistikhalle im Januar 2025 mit pneumatisch angebrachten PUR-Sandwich-Paneelen nachgerüstet. Die Maßnahme reduzierte die Transmissionswärmeverluste um 58 % und qualifizierte sich für 15 % Zuschuss aus KfW 261 zuzüglich 10 % Technikbonus für eine anschließende Luft/Wasser-Wärmepumpe. Entscheidend war die detaillierte thermische Simulation: Sie belegte, dass trotz winterlicher Montage die Soll-Temperaturen für temperatursensible Güter eingehalten werden. Mobile Warmluftgeräte wurden als förderfähige temporäre Baustellentechnik anerkannt, da sie unmittelbar der Reduktion des künftigen Energiebedarfs dienten.

Hotellerie und Gastronomie

Der Beherbergungssektor im Alpenvorland nutzt die Nebensaison gezielt, um Ausfallzeiten gering zu halten. Ein Vier-Sterne-Hotel in Bad Reichenhall installierte im Februar 2025 ein hybrides Wärmeverbundsystem aus Grundwasser-Wärmepumpe und gasbetriebenem Spitzenlastkessel. Parallel wurden 180 Fenster mit U-Wert ≤ 0,9 W/(m²·K) getauscht. Die Kombination aus BAFA-Einzelmaßnahmen und LfA Energiekredit senkte die effektiven Kapitalkosten um 38 %. Da Hotels laut CSRD als energieintensive Nutzungen klassifiziert sind, konnte das Haus die Maßnahmen als „signifikante CO₂-Reduktion“ bilanzieren und erhielt bessere ESG-Ratings bei institutionellen Investoren.

Planung und Nachweisführung

Genehmigungslasten verschieben sich zunehmend auf die Planungsphase. Ab 2025 verlangt die KfW bei Gesamtsanierungen eine digitale Bauwerksakte mit BIM-Level 2. Modellbasierte U-Wert-Berechnungen und Wärmebrücken­kataloge verkürzen Prüfzyklen der Förderbank auf durchschnittlich zwölf Werktage. In Bayern akzeptieren die Regierungen von Ober- und Niederbayern digitale Signaturen für den Wärmeschutznachweis, sofern sie mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) versehen sind. Die rechtssichere Archivierung erleichtert spätere Stichproben nach GEG § 99.

Ausschreibungsstrategien

Winterprojekte profitieren von Split-Lots, bei denen gewerkeübergreifende Pakete (z. B. Dach + PV + Blitzschutz) zusammen vergeben werden. Damit lassen sich bis zu 4 % der Bauzeit einsparen, da Nachunternehmer Schnittstellenverantwortung übernehmen. Öffentliche Auftraggeber müssen dennoch das Vergaberecht einhalten. Empfehlenswert ist die Loslimitierung auf 30 % des Gesamtvolumens pro Gewerk, um ein angemessenes Bieterfeld sicherzustellen. Für private Bauherren erleichtert das Einheitspreisverfahren die Beantragung von Mehrkostenförderung, wenn witterungsbedingte Anpassungen notwendig werden.

Fördermittelmanagement und Fristen

Die BAFA bewilligt Zuschüsse erst nach Vorhabensbeginn, wenn eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Unternehmen umgehen Verzögerungen, indem sie Abschlagszahlungen in Milestones von maximal 1 Mio. € staffeln und pro Tranche eine separate Verwendungsnachweisprüfung einplanen. Für die KfW gilt: Wird der Förderantrag bis 15. Dezember eingereicht, bleibt der zum Stichtag gültige Tilgungszuschuss für zwölf Monate reserviert. Auszahlungen können erst erfolgen, wenn 50 % der Bauleistung abgenommen sind. Daraus ergibt sich ein optimales Fenster vom späten Herbst bis Ende Januar für Start und Zwischenabnahmen.

Digitales Monitoring und Betriebsoptimierung

Förderprogramme honorieren zunehmend die Betriebseffizienz nach Inbetriebnahme. In München installierte ein Softwareunternehmen in seinem Bürokomplex IoT-Sensorik, die Heizkreise und Raumluftqualität kontinuierlich überwacht. Über die BAFA-Förderlinie „Nichtwohngebäude – Mess-, Steuer- und Regelungstechnik“ wurden 35 % der Investitionskosten bezuschusst. Nach drei Monaten Winterbetrieb zeigte das Monitoring eine zusätzliche Einsparung von 12 % gegenüber der Prognose. Der Datenexport im ESG-konformen Format XBRL erleichtert die CSRD-Berichterstattung und verbessert die Bonitätseinstufung bei grünen Kreditlinien.

Wirtschaftlichkeitsberechnung und Taxonomie

Die EU-Taxonomie verlangt einen „Do-No-Significant-Harm“-Nachweis. In der Praxis nutzen Planer in Bayern das Tool BBSR-RENT, um Lebenszykluskosten und CO₂-Intensität zu belegen. Wird der Schwellenwert von 90 kg CO₂-Äquivalent pro m² Nutzfläche unterschritten, gilt das Objekt als taxonomiekonform. Das ermöglicht Zinsabschläge von bis zu 0,25 % bei Hausbanken, die Sustainability-Linked Loans vergeben. Sensitivitätsanalysen zeigen, dass ein zusätzlicher Wärmepumpenbonus die Amortisation im Mittel um 1,8 Jahre verkürzt, sofern Stromlieferverträge mit 70 % erneuerbarer Herkunft abgeschlossen werden.

Risikomanagement bei niedrigen Temperaturen

Temperaturen unter –3 °C erhöhen das Risiko für Feuchte- und Frostschäden. Auftragnehmer kalkulieren daher einen separaten Winterzuschlag in Höhe von durchschnittlich 6 % der Lohnkosten. Dieser Posten ist nach VOB/C als witterungsbedingt anerkannt und kann in der Fördermittelkalkulation angesetzt werden. Eine Pflicht zur Eigenbeteiligung bleibt bestehen, doch LfA-Kredite können diesen Bestandteil vollständig finanzieren. Für Putz- und Estricharbeiten empfiehlt die Bayerische Ingenieurkammer eine Mindesttemperatur von +5 °C im Bauteil; mobile Heizregister sind hier als förderfähige Baustelleneinrichtung deklarierbar, solange sie mit regenerativem Brennstoff betrieben werden.

Synergien mit Photovoltaik und Elektromobilität

Viele Winterprojekte koppeln die Gebäudesanierung mit PV-Aufdachanlagen und Ladeinfrastruktur. In Freising erhielt ein mittelständischer Hersteller 200 €/kWp kommunalen Zuschuss für eine 300 kWp-Anlage und kombinierte dies mit dem KfW-Programm 441 für Ladepunkte. Die Gesamtsystemleistung deckt künftig 40 % des Strombedarfs der neu installierten Wärmepumpe. Aufgrund des winterlichen Inbetriebnahmedatums konnte der Betrieb die EEG-Einspeisevergütung unmittelbar ab Januar 2025 sichern, was die Cash-Flows in der Anlaufphase stabilisiert.

Ausblick auf die Heizperiode 2025/2026

Die Bundesregierung plant, den CO₂-Preis im Brennstoffemissionshandelsgesetz bis 2026 stufenweise auf 65 €/t zu erhöhen. Bayern prüft derzeit einen ergänzenden Klimazuschuss für kleine und mittlere Unternehmen, die frühzeitig auf Wärmepumpen umstellen. Gleichzeitig sollen KfW-Tilgungszuschüsse in Richtung Performance-Klassen gestaffelt werden. Unternehmen, die 2025 starten, sichern sich daher nicht nur aktuelle Fördersätze, sondern auch einen Puffer gegenüber künftigen Regulierungsverschärfungen und Kostensteigerungen.

Fazit: Die Heizperiode 2024/2025 eröffnet ein strategisches Zeitfenster, in dem hohe Fördersätze, moderater Wettbewerb um Handwerkskapazitäten und klare regulatorische Leitplanken zusammenfallen. Wer frühzeitig den Fördermix aus KfW, BAFA und LfA kombiniert, digitale Planungstools einsetzt und witterungsabhängige Risiken sauber kalkuliert, kann Energiekosten dauerhaft senken und gleichzeitig Taxonomie-Vorgaben erfüllen. Handlungsempfehlung: Förderanträge vor dem 15. Dezember einreichen, BIM-basierte Wärmebrückenanalysen vorlegen und Baustellenheizungen mit regenerativer Energiequelle auswählen, um maximale Zuschusshöhen zu sichern.

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