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Steuerliche Vorteile von Sanierungsmaßnahmen: Wie Bauunternehmen in Bayern von neuen Gesetzen profitieren und ihre Projekte finanziell optimieren können

Steuerliche Vorteile von Sanierungsmaßnahmen: Wie Bauunternehmen in Bayern von neuen Gesetzen profitieren und ihre Projekte finanziell optimieren können

Steuerliche Vorteile von Sanierungsmaßnahmen

Unternehmer im Großraum München kalkulieren Sanierungsmaßnahmen heute nicht mehr ausschließlich nach bautechnischen Kennzahlen. Steuerliche Vorteile, Liquiditätswirkung und ESG-Anforderungen fließen gleichberechtigt in die Investitions­rechnung ein. Bei Budgets im sechs- bis siebenstelligen Bereich entscheidet die richtige Kombination aus Abschreibung, Zuschuss und Finanzierungsstruktur oft über die interne Rendite. Der folgende Beitrag beleuchtet die wesentlichen Stellschrauben, mit denen Eigentümer und Facility-Manager gewerblich genutzter Immobilien ihre Projekte steuerlich optimieren können.

Makroökonomische Rahmenbedingungen für Gebäudesanierung

Die Kombination aus steigenden Energiepreisen, verschärften Klimazielen und höherer CO2-Bepreisung erhöht den Druck auf Bestandsobjekte. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik stammen knapp 42 Prozent der Gewerbeimmobilien im Freistaat aus der Zeit vor 1980. Diese Gebäude unterschreiten häufig die Effizienzvorgaben des Gebäudeenergiegesetzes 2024. Gleichzeitig erwarten Kapitalgeber eine belastbare ESG-Strategie, um Finanzierungsrisiken zu minimieren. Wer Sanierungsmaßnahmen proaktiv anlegt, nutzt steuerliche Vorteile als Hebel, um Investitionskosten zu glätten und Bilanzkennzahlen zu verbessern.

Abschreibungssätze und Steuerboni im Detail

§7h und §7i EStG – erhöhte AfA im Sanierungsgebiet und für Denkmäler

Liegt ein Objekt in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder unter Denkmalschutz, können bis zu neun Prozent der anerkannten Herstellkosten pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Die Regelung erstreckt sich über acht Jahre, gefolgt von sieben Prozent über weitere vier Jahre. Für Münchner Innenstadtlagen ist diese Abschreibung besonders relevant, da zahlreiche Quartiere – beispielsweise Lehel oder Schwabing – als Sanierungsgebiet ausgewiesen sind.

§35c EStG – Steuerbonus für energetische Sanierung

Bei energetischen Einzelmaßnahmen greift ein direkter Steuerabzug von insgesamt 20 Prozent, verteilt auf drei Jahre. Begünstigt werden Dämmung, Fensterersatz, Heizungs­modernisierung und der Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung. Der Bonus ist mit Tilgungszuschüssen der KfW kumulierbar, mindert jedoch die AfA-Basis. Eine getrennte Ausschreibung nach Leistungsbereichen bewahrt den maximalen Vorteil.

Sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand

Kleinere Instandhaltungen lassen sich im Zahlungsjahr vollumfänglich als Betriebsausgabe verbuchen. Überschreiten mehrere Maßnahmen innerhalb von drei Jahren die 15-Prozent-Grenze der Gebäudeanschaffungskosten, werden sie als anschaffungsnahe Herstellung klassifiziert und müssen regulär abgeschrieben werden. Eine vorausschauende Budgettrennung nach Kostengruppen vermeidet diese Einstufung.

Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Zinsverbilligte Darlehen und Tilgungszuschüsse der BEG senken die Kapitalkosten. Im Ergebnis reduziert sich die steuerliche Bemessungsgrundlage um den Förderanteil. Trotzdem kann die kombinierte Wirkung aus Liquiditätshilfe und AfA die Amortisationszeit erheblich verkürzen, sofern die Planung alle Fristen einhält.

Strategische Projektstrukturierung ab 250.000 Euro Investitionsvolumen

Sanierungsprojekte größerer Ordnung erfordern eine Struktur, die technische, rechtliche und steuerliche Ebenen zusammenführt. Eine bewährte Methodik in Bayern ist die Aufteilung in drei Phasen: Analyse, Umsetzung, Nachweis.

  1. Analyse: Gebäudescanning, Restnutzungsdauerbewertung und Vorprüfung kommunaler Auflagen. Der Energieberater erstellt Variantenrechnungen, um den steuerlichen Vorteil jeder Maßnahme zu quantifizieren.
  2. Umsetzung: Vergabe an Generalunternehmer oder Fachlose, wobei energetische Maßnahmen separat ausgewiesen werden. So bleibt der §35c-Steuerabzug nachvollziehbar. Bei denkmalgeschützten Objekten erfolgt eine begleitende Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege.
  3. Nachweis: Lückenlose Dokumentation der Rechnungen, Materialetiketten und U-Werte. Diese Unterlagen bilden den Prüfpfad für Finanzamt, KfW und ggf. Gutachterausschuss.

Bayerische Besonderheiten bei Steuervorteilen

Einige Landkreise – darunter München, Ebersberg und Fürstenfeldbruck – gewähren Zusatzboni für Photovoltaik, Dachbegrünung oder Regenwassernutzung. Die Zuschüsse sind kumulierbar, greifen jedoch nur, wenn die Anträge vor Vertragsabschluss eingereicht werden. In Sanierungsgebieten kann die Kommune darüber hinaus einen Ausgleichsbetrag erheben, der sich am Bodenwertzuwachs bemisst. Strategisch platzierte energetische Sanierungsmaßnahmen senken diesen Betrag, da sie den Bodenwert­anteil relativ zum Gebäudewert verringern.

Liquiditätswirksamkeit in der Praxis

Bei einer Investitionssumme von 1,2 Millionen Euro kann die kombinierte Nutzung von Denkmalschutz-AfA, §35c-Bonus und BEG-Zuschuss eine Steuerersparnis von bis zu 270.000 Euro über zehn Jahre generieren. In Verbindung mit einem zinsverbilligten Darlehen reduziert sich der Kapitaldienst um rund 18 Prozent gegenüber einer konventionellen Finanzierung. Diese Konstellation verbessert das Debt-Service-Coverage-Ratio signifikant, was Banken bei Re-Finanzierungen positiv bewerten.

Dokumentationspflichten und Haftungsrisiken

Das Finanzamt prüft bei Großprojekten verstärkt die sachgerechte Zuordnung der Kosten. Eine mangelhafte Kostentrennung kann rückwirkende Korrekturen auslösen. Um Haftungsrisiken zu minimieren, sollte die Bauleitung ein revisionssicheres Aktenverzeichnis führen, in dem Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und Prüfprotokolle fortlaufend abgelegt werden. Insbesondere beim Einbau von Wärmeerzeugern sind Herstellerbescheinigungen über den Jahresnutzungsgrad zwingend notwendig, damit der Steuerbonus anerkannt wird.

Weiterführende Ressourcen und Kontaktaufnahme

Eigentümer, die ihre spezifischen Steuerpotenziale berechnen lassen möchten, finden auf betsa.de/kontakt ein Formular zur projektbezogenen Voranfrage. Mit den dort abgefragten Kennzahlen ermittelt das BETSA-Team einen individuellen Steuer- und Förderfahrplan, der bereits in der Konzeptphase als Entscheidungsgrundlage dient.

Optimierte Finanzierungskombinationen mit Reinvestitionsrücklage

Die §§ 6b und 6c EStG erlauben es Kapitalgesellschaften, Gewinne aus der Veräußerung betrieblicher Immobilien steuerneutral in eine Reinvestitionsrücklage einzustellen. Wird diese innerhalb von vier Jahren für Sanierungsmaßnahmen an einem anderen Objekt im Stadtgebiet München verwendet, reduziert sich die sofortige Steuerlast und es entsteht ein zinsfreier Liquiditätspuffer. Entscheidend ist, dass die Baumaßnahme funktional vergleichbar ist – zum Beispiel der Austausch einer Ölzentralheizung gegen eine Wärmepumpenlösung gleicher Leistung. Ein begleitender Gutachterbericht stellt die Vergleichbarkeit fest und schützt vor späteren Hinzuschätzungen.

Sale-and-Lease-Back als Liquiditätsschlüssel

Mittelständische Unternehmen mit hohem Anlagevermögen nutzen vermehrt Sale-and-Lease-Back-Transaktionen, um Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren, ohne neue Banklinien zu belasten. Das Objekt wird an eine Zweckgesellschaft verkauft und unmittelbar zurückgemietet; der Kaufpreis fließt in die energetische Sanierung. Die Leasingraten sind als Betriebsausgaben abziehbar, während die Abschreibungen auf Seiten der Zweckgesellschaft stattfinden. In Bayern liegt der Fokus der Prüfer darauf, dass der Kaufpreis dem Verkehrswert entspricht und die Vertragslaufzeit mindestens 15 Jahre beträgt, um eine verdeckte Gewinnausschüttung auszuschließen.

Digitaler Nachweisprozess und Schnittstellen zu ELSTER

Seit 2023 akzeptiert die bayerische Finanzverwaltung PDF-Dokumente mit qualifizierter Signatur als Originalnachweis. Rechnungen, Energieberaterberichte und Förderbescheide lassen sich elektronisch an ELSTER anhängen, wodurch Rückfragen beschleunigt beantwortet werden. Für komplexe Sanierungsmaßnahmen empfiehlt sich die Einrichtung einer eindeutigen Kostenstellenstruktur nach DIN 276. Die automatische Zuordnung der Belegnummer zu Kostenstelle und Leistungsphase minimiert manuelle Fehler und erleichtert die Vorbereitung einer möglichen Außenprüfung.

Rolle der Betriebsprüfung in Bayern

Die Schwerpunktprüfungen des Finanzamts München drehen sich aktuell um die Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und aktivierungspflichtiger Herstellung. Prüfer verlangen vermehrt detaillierte Leistungsverzeichnisse, um die Qualifikation einzelner Positionen nachzuvollziehen. Unternehmen, die ihre Auftragsvergaben nach VOB gliedern und Schlussrechnungen durch einen vereidigten Sachverständigen plausibilisieren lassen, verkürzen die Prüfungsdauer signifikant. Zudem reduziert ein ordnungsgemäßes Bautagebuch das Risiko der Schätzung von Eigenleistungen, die sonst zu Steuernachforderungen führen können.

Auswirkungen auf Firmenbewertungen und ESG-Scoring

Ein nachweislich energieeffizient modernisiertes Objekt verbessert nicht nur die Steuerquote, sondern erhöht auch den Unternehmenswert nach IDW S1. Banken legen bei der Kreditvergabe in München inzwischen ein internes ESG-Scoring zugrunde, das energetische Kennzahlen mit bis zu 15 % in die Konditionsgestaltung einfließen lässt. Sanierungsmaßnahmen, die zu einer Klassifizierung als KfW-Effizienzgebäude 55 oder besser führen, senken typischerweise den Kreditaufschlag um 10 bis 20 Basispunkte. Dies wirkt sich direkt auf den Kapitalwert und die Eigenkapitalrendite aus.

Fazit
Sanierungsmaßnahmen in Bayern eröffnen ein breites Spektrum steuerlicher Gestaltung: von erhöhter Abschreibung und Reinvestitionsrücklage über direkte Steuerabzüge bis hin zu liquiditätsschonenden Leasingmodellen. Wer frühzeitig eine belastbare Dokumentation aufsetzt, die Fördermittel kumuliert und die Anforderungen der Finanzverwaltung einhält, kann Investitionskosten spürbar senken und gleichzeitig sein ESG-Profil stärken. Firmenkunden sollten daher noch vor Auftragsvergabe einen integrierten Steuer-, Förder- und Finanzierungsplan erstellen, um alle Hebel optimal auszuschöpfen.

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