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Pflichten zur Asbest- und Schadstoffsanierung in Bayern: Neue Gesetze erfordern sofortige Maßnahmen von Bauunternehmen und Behörden

Pflichten zur Asbest- und Schadstoffsanierung in Bayern: Neue Gesetze erfordern sofortige Maßnahmen von Bauunternehmen und Behörden

Asbestsanierung Pflichten und Schadstoffsanierung in Bayern: Rechtliche und technische Grundlagen

Markt- und Regulierungstreiber im Großraum München

Im Ballungsraum München treffen sanierungsbedürftige Bestandsobjekte auf hohe Nutzeranforderungen und knappe Flächen. Gleichzeitig verschärfen Bundes- und Landesgesetzgeber die Vorgaben zum Umgang mit Gefahrstoffen. ESG-Kriterien, Green-Building-Labels und ein sensibler Mietmarkt verlangen nach belegbar schadstofffreien Gebäuden. Nichtbeachtung führt zu Wertminderung, Vermietungsrisiken und Bußgeldern; systematische Sanierung eröffnet dagegen Förder- und Finanzierungsvorteile.

Nach Schätzungen des Umweltbundesamts befinden sich bundesweit noch rund 25 Millionen t asbesthaltige Baumaterialien in Gebäuden aus den Baujahren 1950–1993.

Allein in der Region München wird jährlich ein Sanierungsvolumen von über einer Milliarde Euro umgesetzt; ein erheblicher Anteil davon betrifft die Schadstoffsanierung Bayern weit. Die Nachfrage nach ganzheitlichen Konzepten, die Termin-, Kosten- und Gesundheitsschutz verbinden, steigt fortlaufend.

Gesetzliche Basis und normative Vorgaben

Die Pflichten bei Asbestsanierung und Schadstoffrückbau werden in fünf zentralen Regelwerken festgelegt:

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Bayerische Bauordnung (BayBO)
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Für Arbeiten an asbesthaltigen Materialien gilt ergänzend die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519). Sie unterscheidet emissionstechnische Verfahren, definiert Qualifikationsanforderungen an Personal und schreibt Unterdruck-, Schleusen- sowie Reinigungsmaßnahmen vor.

Delegation der Bauherrenverantwortung

Übernimmt ein General- oder Totalunternehmer die Ausführung, muss der Bauherr Verantwortlichkeiten schriftlich übertragen und einen fachkundigen Koordinator benennen. Ohne klare Regelung verbleibt die Haftung vollständig beim Auftraggeber.

Förderprogramme und steuerliche Anreize

Zuschüsse und Kredite von KfW, LfA Förderbank Bayern oder einzelnen Bundesprogrammen erfordern regelmäßig einen qualifizierten Sanierungsfahrplan. Bei wohnwirtschaftlicher Nutzung lässt sich über §35c EStG bis zu 20 % der förderfähigen Kosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist in allen Fällen die Antragstellung vor der Vergabe und die Präqualifikation des ausführenden Betriebs.

Vorbereitung von Rückbau- und Sanierungsprojekten

Gefährdungsbeurteilung und Schadstoffkataster

Die GefStoffV schreibt eine systematische Ermittlung möglicher Gefahrstoffe vor. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstellt hierfür ein Schadstoffkataster. Dieses bildet die Grundlage des Sanierungskonzepts, in dem Arbeitsabläufe, Emissionsschutz und Entsorgungswege festgelegt werden. Fehlende Voruntersuchungen führen häufig zu Baustopps oder Versicherungsproblemen.

Leistungsverzeichnis und Vergabestrategie

Alle Aufgaben – von der Unterdruckhaltung über Personalschleusen bis zur Abfalllogistik – sind eindeutig zu beschreiben. Unklare Schnittstellen zwischen Bauherr, Planer und Entsorgungsfachbetrieb verursachen Terminrisiken und Nachtragskosten.

Umsetzung auf der Baustelle

Sicherheits- und Gesundheitskoordination

Sobald mehrere Gewerke beteiligt sind, verlangt die Baustellenverordnung einen SiGe-Plan. Bei einer Sanierung Schadstoffe Haus enthält dieser insbesondere:

  • Einteilung der Atemschutzklassen
  • Kontinuierliche Unterdruckmessung
  • Personen- und Materialschleusen
  • Notfall- und Räumkonzepte

Die Gewerbeaufsicht München kontrolliert die Einhaltung unangekündigt; Verstöße können Bußgelder bis 25 000 Euro nach sich ziehen.

Entsorgung und Nachweisführung

Asbesthaltige Abfälle (Abfallschlüssel 17 06 05*) gelten als gefährlicher Abfall und erfordern einen elektronischen Begleitschein (eANV). Da Deponiekapazitäten im Raum München begrenzt sind, sollten Entsorgungsverträge frühzeitig abgeschlossen werden. Ohne rechtzeitige Kontingentsicherung drohen Verzögerungen im Bauablauf.

Wirtschaftliche und technische Stellhebel

Emissionsarme Verfahren

Niedrig emittierende Kategorie-I-Verfahren nach TRGS 519 ermöglichen häufig den Weiterbetrieb nicht betroffener Gebäudeteile. So lassen sich Ausfallzeiten reduzieren und Umsatzverluste begrenzen.

Modulare Bauabläufe

Durch gestaffelte Rückbau- und Ausbaupakete können Geschosse parallel bearbeitet werden. Das verkürzt die Gesamtbauzeit und erleichtert die Koordination mehrerer Gewerke.

Digitale Dokumentation

BIM-gestützte Schadstoffmodelle liefern Investoren und Facility-Managern eine vollständige Historie der entfernten oder verbleibenden Materialien. Dies schafft Planungssicherheit für spätere Umbau- oder Erweiterungsmaßnahmen und unterstützt Zertifizierungen nach DGNB oder LEED.

Praxisbeispiele aus verschiedenen Assetklassen

Bürogebäude

In einem Münchner Verwaltungsbau aus dem Jahr 1978 identifizierte die Voruntersuchung asbesthaltige Brandschutzplatten. Durch ein emissionsarmes Kombinationsverfahren der Kategorie II konnte der laufende Geschäftsbetrieb aufrechterhalten werden; die Sanierungsdauer reduzierte sich um sechs Wochen gegenüber herkömmlichen Methoden.

Luxuswohnimmobilien

Ein denkmalgeschütztes Stadtpalais in Bogenhausen wies asbesthaltigen Spachtel an der Fassade auf. Eine verkapselnde Methode mit anschließender Feinreinigung unter permanenter Unterdruckkontrolle gewährleistete den Erhalt historischer Bauteile und eine lückenlose Dokumentation für spätere Eigentümerwechsel.

Einzelhandel und Gewerbeflächen

Beim Umbau eines Innenstadt-Kaufhauses mit Asbestzement-Dach wurde die Sanierung in Nacht- und Wochenendschichten durchgeführt. Parallel ermöglichte ein Förderprogramm für energieeffiziente Dachmodernisierungen eine Teilfinanzierung der Maßnahme.

Qualifikationsanforderungen an Fachbetriebe

Eine sachgerechte Asbestsanierung setzt eine behördliche Zulassung nach TRGS 519 sowie regelmäßig geschultes Personal voraus. Neben dem „großen Sachkundenachweis“ müssen operative Mitarbeiter jährlich arbeitsmedizinisch untersucht werden. Projektleiter benötigen darüber hinaus Erfahrung in Lüftungs‐ und Unterdrucktechnik, um Nachweise gegenüber der Gewerbeaufsicht München fundiert führen zu können. Ausschreibungen sollten Zertifikate, Referenzprojekte und Notfallpläne als Mindestanforderung festschreiben, um spätere Diskussionen über Ausführungsqualität zu vermeiden.

Haftungs- und Versicherungsaspekte

Bei Arbeiten an Gefahrstoffen greift eine verschärfte Bauherrenhaftung. Fehlende Freimessungen oder unsachgemäße Abfalltrennung gelten als grobe Fahrlässigkeit und können den Versicherungsschutz gefährden. Eine projektbezogene Umwelthaftpflicht mit Einschluss von Personen- und Vermögensschäden ist daher unerlässlich. Risikotransfers, etwa durch eine „Owner Controlled Insurance“, sichern komplexe Rückbaumaßnahmen im urbanen Kontext München zusätzlich ab.

Kostentreiber und Budgetierung

Die reinen Rückbaukosten betragen im Mittel 30 % des Gesamtbudgets; hinzu kommen Planung, Messungen, Gerüstbau und Entsorgung. Wesentliche Kostentreiber in Bayern sind begrenzte Deponiekapazitäten, verlängerte Transportwege und Behördenterminierung. Eine solide Budgetierung berücksichtigt Preisgleitklauseln für Entsorgung sowie Reserven von etwa 10 % für nachträglich entdeckte Gefahrstofffunde. Frühzeitige Marktsondierung reduziert Volatilität, da Entsorgungsunternehmen häufig langfristige Kontingentverträge anbieten.

Terminkoordination im laufenden Betrieb

In gemischt genutzten Immobilien lassen sich Betriebsunterbrechungen minimieren, wenn Rückbau-, Reinigung- und Wiederherstellungsphasen in 24/7-Schichten hintereinandergelegt werden. Digitale Bautagebücher mit QR-Code-Zugängen ermöglichen eine minutengenaue Erfassung von Luftwechsel-, Unterdruck- und Partikelwerten. Diese Daten schaffen Transparenz für Mieter und Behörden und beschleunigen Freigaben, was in der Regel zu einer Verkürzung der Gesamtbauzeit um bis zu 15 % führt.

Zukunftsorientierte Materialkreisläufe

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr fördert Pilotprojekte, bei denen rückgewonnene Baumaterialien sortenrein erfasst und in regionalen Kreisläufen wiederverwertet werden. Abbruchbeton und unbelastete Ziegel können als Recycling-Gesteinskörnung in neuen Rohbauten im Großraum München eingesetzt werden. Damit lassen sich CO₂-Emissionen senken und DGNB-Punkte sammeln, ohne zusätzliche Transportkosten nach Norddeutschland oder Österreich.

Checkliste für erfolgreiche Projektsteuerung

• Schadstoffkataster mit klarer Klassifizierung nach TRGS 519 und LAGA M23 erstellen
• SiGe-Plan samt Alarm- und Räumkonzept frühzeitig einreichen und genehmigen lassen
• Entsorgungsverträge inklusive Transport- und Deponiekontingent vor Baustart abschließen
• Versicherungsdeckung für Umwelt-, Personen- und Vermögensschäden verhandeln
• Kontinuierliche Unterdruck-, Faser- und Partikelmessungen dokumentieren und archivieren
• Abschlussbericht mit Freimessung, eANV-Belegen und BIM-Datenmodell an Eigentümer übergeben

Fazit
Eine regelkonforme Asbestsanierung in Bayern erfordert präzise Voruntersuchungen, qualifiziertes Personal und eine belastbare Entsorgungslogistik. Wer Budget, Termine und Haftungsfragen früh klärt, minimiert Projektrisiken, erhöht die Gebäudewertschöpfung und positioniert sich nachhaltig im wettbewerbsintensiven Münchner Immobilienmarkt.

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