Bauabnahme nach der energetischen Sanierung: Checkliste
Die Bauabnahme ist der juristische und technische Schlusspunkt jeder energetischen Sanierung. Für Unternehmen, Immobilieninvestoren und Facility-Manager im Großraum München entscheidet dieser Moment darüber, ob die gesetzten Effizienzziele dauerhaft erreicht werden, ob Fördermittel gesichert bleiben und ob Gewährleistungsfristen starten. Umso wichtiger ist eine fundierte Vorgehensweise, die sowohl die hohen Qualitätsansprüche als auch die strengen Vorgaben von GEG, EnEV-Nachfolgeregeln und KfW berücksichtigt.
Warum die Bauabnahme nach energetischer Sanierung kritisch ist
Energetische Sanierungen greifen tief in die Bausubstanz ein. Neue Fassadendämmungen, hochgedämmte Fenster, Wärmepumpen oder intelligente Gebäudeautomation wirken als System. Wird das System nicht sauber abgenommen, drohen Leistungsverluste, Feuchteschäden und überhöhte Betriebskosten. Zugleich beginnt mit der Abnahme die Gewährleistungsfrist. Später festgestellte Mängel lassen sich dann nur noch über Mängelrügen oder Beweislastumkehr klären. Selbst kleine Versäumnisse in der Abnahme können damit hohe Folgekosten auslösen. Für renditeorientierte Eigentümer ist die lückenlose Kontrolle deshalb ein Muss.
Aktueller Rechtsrahmen und technische Normen
DIN-, EN- und VDI-Normen im Überblick
Die energetische Qualität eines sanierten Gebäudes bemisst sich nicht allein an kW-Werten. Sie muss den Normen DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung), DIN 18599 (Energetische Bewertung), DIN 1946-6 (Wohnraumlüftung) oder DIN EN 12831 (Heizlast) entsprechen. Für die Dichtheitsprüfung greift DIN EN 13829. Lüftungsanlagen werden nach VDI 6022 hygienisch beurteilt. Bei PV- oder Stromspeicherlösungen verlangen VDE-AR-Normen zusätzliche Prüfungen. Wer die Bauabnahme vorbereitet, sollte die relevanten Normen projektbezogen aufführen und bereits im Bauvertrag verankern.
Haftung, Gewährleistung und Fördermittel
Nach BGB § 640 gilt ein Bauwerk als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Leistung ausdrücklich oder konkludent billigt. Mit diesem Moment verschiebt sich die Beweislast bei Mängeln zum Auftraggeber. Gewährleistungsfristen von fünf Jahren (VOB/B) oder bis zu zehn Jahren bei arglistiger Täuschung laufen an. Fördergeber wie KfW, BAFA oder Landesprogramme prüfen stichprobenartig, ob die Nachweise aus Energieberater-Protokollen und Fachunternehmer-Erklärungen vollständig sind. Fehlt die Dokumentation, droht eine Rückforderung der Zuschüsse oder Kredite.
Schritt-für-Schritt-Checkliste für die Abnahme
Vorbereitungsphase
Bereits vor dem Abnahmetermin sollten alle Beteiligten – Bauherr, Generalübernehmer, Fachplaner, externer Gutachter – die Vertrags- und Planunterlagen synchronisieren. Dazu gehören aktuelle Ausführungspläne, Revisionsunterlagen, Mess- und Prüfprotokolle, Energieausweis-Vorabzug und Nachweise über verwendete Baustoffe. Ein Abnahmeprotokoll mit festen Prüfpunkten erleichtert die spätere Dokumentation. Idealerweise wird das Protokoll digital angelegt, sodass Fotos, Wärmebilder oder Blower-Door-Ergebnisse direkt verknüpft werden können.
Technische Prüfung vor Ort
Am Abnahmetag startet die Begehung meist an der Gebäudehülle. Fassadendämmung wird auf Hohlstellen abgeklopft, Fensterfugen werden auf Dichtheit geprüft. Ein optionaler Thermografie-Scan deckt Wärmebrücken auf, bevor sie teuer nachgebessert werden. Innen erfolgt die Sicht- und Funktionsprüfung der Anlagentechnik. Die Wärmepumpe muss gemäß Herstellerprotokoll anlaufen, der hydraulische Abgleich der Heizkreise muss dokumentiert sein. Lüftungsanlagen werden auf Volumenströme und Filterzugänglichkeit geprüft. Intelligente Regeltechnik wird anhand von Test-Szenarien (Soll-/Ist-Temperaturen, Zeitprogramme) validiert. Alle Punkte werden im Protokoll mit „mangelfrei“, „Mangel“ oder „Vorbehalt“ gekennzeichnet.
Dokumentationspflichten
Ein vollständiges Abnahmeprotokoll enthält neben der Mängelliste auch Fotos, Herstellerbescheinigungen, Prüfberichte, Lüftungs- und Hydraulikschema sowie die digitale Version des Energieausweises. Wichtig ist die Unterschrift aller Beteiligten. Für die rechtssichere Archivierung empfehlen sich Cloud-Systeme mit Zeitstempel, damit Nachweise in der Gewährleistungszeit jederzeit abrufbar bleiben. Wird ein Mangel festgestellt, sollten Fristen und Verantwortlichkeiten klar benannt werden. Erst nach erfolgreicher Nachbesserung erfolgt die Teil- oder Schlussabnahme des betroffenen Gewerks.
Typische Mängel und wie Sie sie frühzeitig vermeiden
Gebäudehülle
Unzureichend ausgeführte Anschlüsse zwischen Dämmung und Fensterlaibung führen oft zu Schimmel oder Feuchteanfall. In München zeigt sich dieses Phänomen vermehrt bei Bestandsobjekten aus den 1970er-Jahren. Ein engmaschiger Prüfplan, der bereits im Rohbau einzelne Bauabschnitte freigibt, verhindert teure Rückbauten. Auch mechanische Beschädigungen der Dampfbremse in Dachausbauten bleiben ohne Sichtkontrolle unentdeckt.
Anlagentechnik
Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen führt eine falsche Positionierung der Außeneinheit zu Schallproblemen und Leistungseinbußen. Rohrdämmungen werden auf der Baustelle oft unvollständig geschlossen, was den Effizienzvorteil reduziert. Facility-Manager sollten deshalb eine Sichtkontrolle der Dämmstärken durchführen und die Angaben mit den Herstellerdatenblättern abgleichen.
Mess-, Steuer- und Regeltechnik
Die MSR-Technik koordiniert Heiz-, Kühl- und Lüftungsfunktionen. Fehlende Sensor-Kalibrierungen oder unvollständige Kennlinienprogramme führen zu Mehrverbrauch. Ein Live-Monitoring während der Abnahme deckt Unregelmäßigkeiten sofort auf. Dafür werden ausgewählte Last-Zyklen simuliert. Zeigt sich ein auffälliger Strom- oder Wärmeverbrauch, muss die Regelstrategie angepasst werden.
Praxistipp: Digitale Abnahmeprotokolle und Monitoring
Digitale Tools erleichtern die Sanierungskontrolle. Cloudbasierte Plattformen dokumentieren jedes Foto mit GPS-Daten und Zeitstempel, sodass sich Mängel chronologisch nachverfolgen lassen. In Verbindung mit IoT-Sensoren ist sogar ein fortlaufendes Monitoring möglich, das schon vor der Abnahme Abweichungen meldet. Die gesammelten Daten speisen den Energieberater, der daraus die „Bestätigungen nach Durchführung“ für KfW oder Kreditinstitute erstellt. Unternehmen erhalten damit einen transparenten Nachweis über die Performance ihres Assets – ein Pluspunkt bei ESG-Reporting und Taxonomie-Konformität.
Zusammenarbeit mit Generalübernehmern im Großraum München
Bei Projekten im sechsstelligen Bereich ist die Bündelung von Planung, Bauleitung und Gewährleistungsmanagement unter einem Dach besonders effizient. Ein erfahrener Generalübernehmer kennt die lokalen Genehmigungsverfahren, koordiniert regionale Handwerksbetriebe und sichert Materialverfügbarkeiten. Gerade im Ballungsraum München, wo Baustellenlogistik und Terminfenster eng getaktet sind, reduziert diese Schnittstellenminimierung Verzögerungen. Für Investoren bedeutet das kalkulierbare Kosten, für Facility-Manager weniger Abstimmungsaufwand und für Eigentümer einen einzigen Haftungspartner.
Fazit
Die Bauabnahme nach einer energetischen Sanierung entscheidet über Effizienz, Rechtssicherheit und Rendite. Wer frühzeitig eine strukturierte Checkliste nutzt, relevante DIN- und VDI-Normen einbindet und digitale Abnahmeprotokolle führt, minimiert Risiken und bewahrt Fördermittel. Ein verlässlicher Generalübernehmer vor Ort bündelt dabei Planung, Umsetzung und Gewährleistungsmanagement. BETSA bietet genau diesen Service im Großraum München und begleitet Sie von der ersten Konzeptskizze bis zur rechtssicheren Schlussabnahme – mit einem Ansprechpartner und klarem Fokus auf Qualität.
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