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Photovoltaik und Batteriespeicher in Bayern: Neue Gesetze und Förderungen für eine nachhaltige Bauwirtschaft im Münchner Raum


Photovoltaik und Batteriespeicher im Großraum München: Sommerliche Überschüsse gezielt erschließen

Markt- und Rechtsrahmen

Energiepreis- und Klimapolitik

Seit dem Preissprung des Jahres 2023 bewegen sich bayerische Gewerbestromtarife nach Angaben der Bundesnetzagentur rund 70 % über dem Mittelwert der Jahre 2018 – 2021. Gleichzeitig fordert das Gebäudeenergiegesetz ab 2024 bei jeder Kesselmodernisierung mindestens 65 % erneuerbare Anteile. Für Unternehmen entsteht damit ein doppelter Handlungsdruck: Kosten müssen gedeckelt und Dekarbonisierungsziele nachweisbar erfüllt werden. Photovoltaik leistet den größten Beitrag genau in den produktionsintensiven Tagesstunden. Durch Batterie­integration verschiebt sich ein Teil der Erzeugung in die Abendspitze, was Lastgangglättung und Ausfallsicherheit unterstützt.

Förderprogramme und Berichtspflichten

Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes streicht bis 30 kWp die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch und erhöht die Einspeisevergütung leicht. Ergänzend bezuschusst das bayerische Solar-Speicher-Programm 2024 stationäre Batteriesysteme mit bis zu 300 €/kWh nutzbarer Kapazität. Kredite der KfW-Programme 274 und 293 lassen sich mit Sonderabschreibungen kombinieren. Parallel zwingt die Corporate-Sustainability-Reporting-Directive (CSRD) Unternehmen ab 250 Beschäftigten zur Offenlegung der Scope-2-Emissionen; eine PV-Speicher-Lösung liefert messbare Verbesserungen und erfüllt EU-Taxonomie-Kriterien.

Technische und wirtschaftliche Kennziffern

Erzeugungspotenziale in Oberbayern

Deutschland verzeichnete 2023 einen Zubau von rund 14 GWp Photovoltaik; Bayern allein steuerte 3,6 GWp bei. Auf Referenzflächen in München werden rund 1 100 kWh/kWp erwartet. Bei einem typischen Stromgestehungswert von < 0,10 €/kWh liegt der Abstand zum durchschnittlichen Gewerbestrompreis von etwa 0,25 €/kWh deutlich über 50 %. Das Delta bildet den maßgeblichen Wirtschaftlichkeitshebel.

Kostenentwicklung von Speichersystemen

Laut International Energy Agency sinken die Investitionskosten für Lithium-Ionen-Speicher seit fünf Jahren im Mittel um 14 % pro Jahr. Firmen, die Batteriespeicher integrieren, steigern den Eigenverbrauchsanteil laut einer Studie der Hochschule München von 45 % auf bis zu 75 %. Ein Megawattstunde Speicherkapazität sichert zudem bis zu 250 kVA für Peak-Shaving und reduziert Leistungspreise spürbar.

Planung, Bauleitung und Anwendungsfälle

Projektierung aus Baupraxis

Die Dimensionierung beginnt mit einer zwölfmonatigen Lastganganalyse im Viertelstundenraster. Aus der Ergebnis­kurve wird das Verhältnis PV-Leistung : Speicher abgeleitet; als Orientierungswert gilt eine kWh Batterie pro kWp Modulleistung für bürotypische Abendverbräuche. Vor Installation kontrolliert ein Statiker die Tragreserve des Daches. Glas-Folie-Module belasten die Konstruktion mit etwa 12 kg/m², Flachdachgestelle arbeiten ballastarm und durchdringungsfrei. Bei erhöhten architektonischen Anforderungen sind in-Roof-Systeme oder gebäudeintegrierte Lösungen einsetzbar. Die elektrische Seite folgt der VDE-AR-N 4105; Batterie und Wechselrichter werden in einem Technikraum mit F 120-Einstufung untergebracht. Ein zentrales Energiemanagement koppelt PV, Speicher, Ladeinfrastruktur, Wärmepumpen und Gebäudeleittechnik, während Fernmonitoring Abweichungen vom Soll-Ertrag automatisch meldet.

Beispielhafte Anwendungen

  • Büro-Campus: 600 kWp auf 4 500 m² Flachdach werden mit 800 kWh Lithium-Speicher kombiniert. Eigenverbrauchsanteil 78 %, CO₂-Einsparung 350 t/a, Zusatznutzen Peak-Shaving 250 kVA.
  • Premium-Wohnobjekt: 30 kWp in Dachintegration plus 40 kWh Batterie versorgen Wärmepumpe, Wellness und E-Mobilität. Sommerlicher Autarkiegrad 95 %, Jahresmittel 65 %.
  • Retailpark: 800 kWp Carport-Anlage über Parkflächen, Speicher 1 MWh. Beleuchtung und Kälteanlagen werden abends aus dem Akku gespeist, Leistungspreise sinken um 40 %.

Erträge, Speichergrößen und Leistungswerte hängen von Standort, Lastprofil und Baukonstruktion ab; jede Angabe bezieht sich auf protokollierte Referenzprojekte im Raum München.

Wirtschaftlichkeitsrechnung und Finanzierungsmodelle

Die Rentabilität einer Photovoltaik-Batteriespeicher-Anlage ergibt sich aus drei zentralen Komponenten: vermiedene Strombezugskosten, Erlöse aus Netzeinspeisung und vermiedene Leistungspreise. Für ein mittleres Produktionsunternehmen im Großraum München mit 500 MWh Jahreslast reicht bereits eine Dachanlage von 400 kWp kombiniert mit 500 kWh Lithium-Speicher, um den Netzbezug um rund 220 MWh zu senken. Bei einem Arbeitspreis von 0,25 €/kWh ergeben sich jährlich 55 000 € Betriebskosteneinsparung. In Verbindung mit einer Einspeisevergütung von 7,1 ct/kWh für Überschussstrom und einer Reduktion der Leistungsspitze um 150 kW (ca. 9 000 €/a Netzgebühren) wird häufig eine interne Verzinsung von 11 – 14 % erreicht. Die Amortisationsdauer liegt praxisnah zwischen sechs und neun Jahren. Förderkredite der KfW können bei 20-jähriger Zinsbindung unter den kalkulatorischen Kapitalkosten eines klassischen Baukredits liegen; die Tilgungszuschüsse des bayerischen Speicherprogramms verkürzen zusätzlich die Rückzahlungszeit. Als Alternative zum Eigeninvestment bieten sich Contracting-Modelle an, bei denen ein Dienstleister die Anlage errichtet und der Nutzer lediglich einen gestaffelten Arbeitspreis für den vor Ort erzeugten Strom zahlt. Dieses Modell eignet sich besonders für Unternehmen, die Liquidität schonen oder Bilanzverlängerungen vermeiden wollen.

Anschluss und Netzverträglichkeit

Vor Baubeginn ist eine Netzverträglichkeitsprüfung beim zuständigen Verteilnetzbetreiber in Oberbayern verpflichtend. Bei Anlagen bis 135 kW Leistung erfolgt die Anmeldung meist im vereinfachten Verfahren; größere Systeme erfordern detaillierte Kurzschlussstrom- und Spannungsfallberechnungen. Um Rückwirkungsrisiken zu minimieren, werden Wechselrichter mit dynamischer Wirkleistungssteuerung nach VDE-AR-N 4105 konfiguriert. Die Batterie wird über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem in die 70-Prozent-Regelung bzw. in ein Direktvermarktungsgateway eingebunden. In Mittelspannungsnetzen verlangt der Netzbetreiber häufig eine Erdschlusslöschspule oder einen zusätzlichen Lasttrennschalter. Spätestens ab 750 kW ist ein Einspeisemanagement in Echtzeit obligatorisch, das sekundengenau Fernsteuerimpulse verarbeitet.

Brandschutz und Arbeitssicherheit

Lithium-Ionen-Batteriesysteme unterliegen der Muster-Industriebaurichtlinie und müssen in einem separat belüfteten Technikraum mit Feuerwiderstandsklasse F 90 oder in einem geprüften Container untergebracht werden. Eine Brandschutzmatrix inklusive Rauch- und Wärmemelder, automatischer Lüftungsklappen und einer Inergen- oder Aerosollöschanlage ist Stand der Technik. Für Dachflächen gelten bei teilweiser Belegung Abstände von mindestens 1,25 m zu Brandwänden, um Feuerüberschlag zu verhindern. Wartungswege von 80 cm Breite sind einzuhalten, damit die Feuerwehr im Einsatzfall Zugänglichkeit hat. Bei Arbeiten auf dem Dach schreibt die Betriebssicherheitsverordnung Lastaufnahmepunkte für PSAgA vor, die bereits in der Objektplanung verankert werden. Abschließend bestätigt ein Prüfsachverständiger den konformen Aufbau nach DIN VDE 0100-712 und der DGUV-Information 203-032.

Betrieb, Wartung und Monitoring

Der wirtschaftliche Betrieb steht und fällt mit einem lückenlosen Monitoring. Tagesspezifische Soll-Ist-Vergleiche identifizieren Leistungsminderungen bereits ab 3 % Abweichung. Stringwechselrichter melden Fehlercodes direkt an das Betriebsführungssystem, welches automatisch Einsatzaufträge generiert. Reinigungszyklen hängen von der Dachneigung und der lokalen Staubbelastung ab; für niedrige Gewerbebauten im Stadtgebiet sind Intervallreinigungen alle 24 Monate üblich. Die Batterie erhält halbjährliche Kapazitätstests und Thermal-Imaging-Kontrollen. Versicherungsgesellschaften verlangen darüber hinaus ein 24/7-Fernzugriffskonzept, um Risiken aus thermischem Durchgehen zu minimieren. Moderne Asset-Management-Plattformen erlauben die Bündelung mehrerer Standorte, sodass Kennzahlen wie spezifischer Ertrag oder State-of-Charge zentral in Echtzeit vorliegen. Mit steigender Betriebsdauer gewinnt das Thema Repowering an Bedeutung: Module mit Leistungsdegradation unter 80 % werden nach rund 15 Jahren sukzessive ausgetauscht, während Batteriesysteme dank modularem Aufbau Zellstränge innerhalb eines Tages wechseln lassen.

Zukunftsausblick: Sektorkopplung im Gewerbe

Die Kopplung von Strom, Wärme und Mobilität führt die Wirtschaftlichkeitsdiskussion auf eine neue Ebene. Wärmepumpen für Prozesswärme bis 95 °C lassen sich direkt aus dem PV-Speicherpool versorgen und verringern den Gasverbrauch signifikant. Gleiches gilt für Schnellladestationen, die über den Speicher netzdienlich betrieben werden können. Durch die Kombination aus 200 kW DC-Lader und 300 kWh Pufferspeicher wird die Anschlussleistung um bis zu 70 % reduziert, ohne Kundenkomfort einzuschränken. Perspektivisch wird auch in Bayern das dynamische Stromtarifmodell relevanter: Batteriesysteme kaufen in günstigen Nachtstunden Strom zu Preisen unter 10 ct/kWh zu und verkaufen am Folgetag in der Peak-Zeit oder decken interne Lasten. Damit entwickelt sich die Anlage von der reinen Eigenverbrauchslösung zum aktiven Handelsasset. Voraussetzung ist ein intelligentes Lastmanagement, das PV-Erzeugung, Batteriespeicher, flexible Abnehmer und Netzzustände automatisiert aufeinander abstimmt.

Recycling und Lebensende-Strategien

Lithium-NMC-Batterien besitzen nach heutigem Stand einen ökologischen Fußabdruck von rund 90 kg CO₂-Äquivalent pro kWh Kapazität. Durch den geplanten EU-Batterierechtsakt müssen ab 2027 mindestens 70 % der Masse stofflich verwertet werden. In Bayern entsteht derzeit eine Recyclinglinie, die Nickel, Kobalt und Mangan zurückgewinnt und in die Zellproduktion rückführt. Für Unternehmen ist ein Rücknahmevertrag mit dem Batteriehersteller bereits bei Beschaffung sinnvoll, um künftige Entsorgungskosten zu fixieren. PV-Module unterliegen dem ElektroG; Sammelstellen in Südbayern nehmen ausgediente Panels gebührenfrei an. Die kostenfreie Rücknahme entfällt jedoch für BIPV-Elemente, da diese baulich verbunden sind. Hier ist eine Demontageplanung mit dem Generalbauunternehmer empfehlenswert, um Rückbaukosten realistisch in den Lebenszyklus zu integrieren.

Steuerliche Behandlung und Bilanzierung

Seit der Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis 30 kW entfallen zwar komplexe Vorsteuerabrechnungen für Kleinanlagen, im Gewerbebereich jedoch bleibt die volle steuerliche Abschreibung relevant. PV-Module und Wechselrichter werden linear über 20 Jahre, Batteriespeicher über zehn Jahre abgeschrieben. Die degressive AfA ermöglicht höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren und verbessert die Liquidität. Für Contracting-Modelle wird der Arbeitspreis als Betriebsausgabe verbucht, wodurch sich Bilanzrelationen nicht verschieben. Voraussetzung ist, dass der Contractor Eigentümer der Anlage bleibt und der Nutzer keine Kaufoption aktiviert. In allen Fällen dokumentiert eine transparente CO₂-Bilanz nach GHG-Protocol die eingesparten Emissionen und stärkt die Erfüllung der CSRD-Pflicht.

Fazit
Unternehmen im Großraum München profitieren von einer intelligent kombinierten Photovoltaik- und Batteriespeicher-Lösung gleich mehrfach: Sie senken Energiekosten, reduzieren CO₂-Emissionen und schützen sich vor Netzspitzen. Erfolgsentscheidend sind eine Lastganganalyse, ein abgestimmtes Energiemanagement und die frühzeitige Klärung von Brandschutz- sowie Netzanschlussfragen. Wer Fördermittel, steuerliche Vorteile und moderne Finanzierungsmodelle kombiniert, erreicht Amortisationszeiten unter zehn Jahren und schafft die Basis für künftige Sektorkopplungsstrategien.

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