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Förderprogramme für denkmalgeschützte Gebäude in Bayern: Zuschüsse, Steuererleichterungen und Tipps für Bauherren im Jahr 2023

Förderprogramme für denkmalgeschützte Gebäude in Bayern: Zuschüsse, Steuererleichterungen und Tipps für Bauherren im Jahr 2023

Förderprogramme für denkmalgeschützte Gebäude in Bayern

Denkmalgeschützte Immobilien prägen das Stadtbild Münchens und der umliegenden Landkreise. Sie sind Wertebewahrer, Kulturgut und nicht zuletzt begehrte Anlageobjekte. Gleichzeitig stellen sie Bauherren vor besondere technische und finanzielle Herausforderungen. Förderprogramme für den Denkmalschutz in Bayern können hier entscheidend sein. Dieser Beitrag zeigt, welche Zuschüsse und steuerlichen Vorteile zur Verfügung stehen, wie sie sich kombinieren lassen und welche Fallstricke Entscheider kennen sollten.

Warum das Thema jetzt wichtig ist

Mehrere Trends erhöhen den Druck auf Eigentümer und Investoren. Erstens steigen die Anforderungen an Energieeffizienz und Barrierefreiheit. Zweitens verteuern sich Baumaterialien und Fachkräfte. Drittens setzt die EU-Taxonomie klare Nachhaltigkeitskriterien. Wer heute in ein denkmalgeschütztes Gebäude investiert, muss daher Finanzierungslücken schließen und regulatorische Risiken minimieren. Hier helfen passgenaue Förderungen, die Liquidität schonen und die Wirtschaftlichkeit verbessern.

Förderlandschaft im Überblick

Bayern verfügt über eine eigene, abgestufte Förderkulisse. Neben Landesmitteln kommen Bundesprogramme und steuerliche Instrumente hinzu. Wichtig ist der modulare Aufbau: Einzelne Töpfe lassen sich kombinieren, solange die Summe den förderfähigen Aufwand nicht übersteigt.

Landesprogramme: Bayerischer Entschädigungsfonds und BayFAD

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) verwaltet den Entschädigungsfonds, aus dem Zuschüsse bis zu 40 % der denkmalbedingten Mehrkosten möglich sind. Ergänzend existiert der Fonds für regionale und überregionale bedeutende Denkmäler (BayFAD). Er springt ein, wenn das Objekt eine hohe kulturhistorische Relevanz hat und die Kommune die Maßnahme unterstützt. Beide Programme adressieren Eigentümer, Unternehmen und Stiftungen. Voraussetzung ist ein genehmigter Maßnahmenkatalog gemäß Art. 4 BayDSchG.

Bundesweite Zuschüsse: KfW, BKM und Sonderprogramme

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Effizienzmaßnahmen im Bestand. Denkmalgeschützte Gebäude fallen unter die KfW-Programme 261/262 und 263/264. Die technischen Mindestanforderungen sind für Denkmale erleichtert. Zusätzlich vergibt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Mittel für national bedeutende Kulturdenkmale. Projektvolumen von 200.000 Euro aufwärts sind üblich. Für größere Vorhaben kann das InvestEU-Programm eine Option sein, sofern Nachhaltigkeit und kulturelles Erbe zusammenkommen.

Steuerliche Hebel: §7i und §7h EStG

Die Bundesregierung flankiert Zuschüsse mit Abschreibungsmöglichkeiten. Paragraph 7i EStG erlaubt es, bis zu 90 % der Sanierungskosten über zwölf Jahre abzuschreiben, wenn die Maßnahme denkmalschutzrechtlich anerkannt ist. §7h EStG greift für Gebäude in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten. Unternehmen profitieren, indem sie ihren Ertragssteueraufwand senken und den Cashflow stabilisieren. Die steuerliche Förderung ist mit Zuschüssen kombinierbar, solange der Nettobetrag angesetzt wird.

Regulatorische Anforderungen und Genehmigungsweg

Förderungen setzen immer eine denkmalrechtliche Erlaubnis voraus. In Bayern entscheiden zuerst die Unteren Denkmalschutzbehörden bei den Kommunen. Komplexere Anträge wandern an das BLfD. Die Abstimmung sollte früh beginnen, idealerweise parallel zur Entwurfsphase. Eine vorzeitige Maßnahme ohne Genehmigung führt fast immer zum Verlust des Anspruchs auf Zuschüsse und steuerliche Vergünstigungen. Ebenso wichtig ist das Zusammenspiel mit der Bauordnung. Brandschutz, Energie- und Wärmeschutz müssen integrativ geplant werden, um Mehrfachgenehmigungen zu vermeiden.

Praxisnahe Tipps zur Förderantragstellung

Erfolgreiche Antragsteller setzen auf eine robuste Projektvorbereitung. Drei Bausteine haben sich bewährt.

Machbarkeitsstudie und Kostenberechnung

Eine belastbare Kostenschätzung ist Pflicht. Förderstellen akzeptieren nach DIN 276 gegliederte Budgets. Zusätzlich muss der denkmalbedingte Mehraufwand getrennt ausgewiesen werden. Eine Machbarkeitsstudie klärt, welche Bauteile erhaltenswert sind und wo moderne Technik zulässig ist. Sie dient als Argumentationshilfe gegenüber den Behörden.

Abstimmung mit Fachbehörden und Gutachtern

Das BLfD verlangt regelmäßig Restauratorengutachten oder Laboranalysen. Früher Kontakt spart Zeit. Private Sachverständige können die Dokumentation vorbereiten. Architekt, Fachplaner und Generalunternehmer sollten ein konsistentes Leistungsverzeichnis liefern. Das vermeidet Rückfragen und sichert die formale Förderfähigkeit.

Zeitplanung und Liquiditätssteuerung

Zuschüsse werden in Tranchen ausgezahlt. Unternehmen sollten genügend Liquidität für Vorleistungen einplanen. Ein separates Projektkonto schafft Transparenz für Prüfer und Investoren. Empfehlenswert ist eine digitale Bauakte, in der alle Rechnungen, Abnahmen und Fotodokumentationen abgelegt sind. Das erleichtert spätere Verwendungsnachweise.

Nutzen für unterschiedliche Assetklassen

Förderprogramme sind vielseitig einsetzbar. Drei Szenarien zeigen den konkreten Mehrwert.

Büro- und Gewerbeobjekte

Viele Gründerzeitbauten in Münchens Innenstadt werden heute als Büro genutzt. Eine Fördersumme von 30 % der Fassaden- und Fensterkosten kann beim Erreichen aktueller U-Werte helfen. Gleichzeitig schaffen steuerliche Abschreibungen Spielraum für Investitionen in smarte Gebäudetechnik. So entstehen ESG-konforme Arbeitswelten, die bei Mietern mit Nachhaltigkeitszielen punkten.

Luxuswohnungen und denkmalgeschützte Villen

Hochwertige Wohnobjekte profitieren von KfW-Krediten mit Tilgungszuschuss. Denkmal Sanierung Zuschuss und §7i EStG senken die Gesamtkosten deutlich. Gleichzeitig bleibt die historische Substanz erhalten, was den Marktwert steigert. Investoren sichern sich so ein Alleinstellungsmerkmal im Premiumsegment.

Gastronomie, Einzelhandel und Mixed-Use

Historische Ladenflächen ziehen Besucher an. Förderung Denkmalschutz Bayern unterstützt Eigentümer beim Erhalt von Gewölbedecken oder Stuckfassaden. Kombiniert mit energieeffizienter Haustechnik lassen sich die Betriebskosten senken. Das Ergebnis: Attraktivere Mietkonditionen und geringere Fluktuation bei Gewerbemietern.

Fazit

Förderprogramme für denkmalgeschützte Gebäude in Bayern bieten erhebliches Potenzial, komplexe Sanierungsprojekte wirtschaftlich darzustellen. Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen und steuerliche Abschreibungen lassen sich strategisch kombinieren. Erfolgsfaktoren sind eine frühzeitige Abstimmung mit Denkmalschutzbehörden, eine präzise Kostenstruktur und eine kontinuierliche Dokumentation. Unternehmen und Investoren, die diesen Prozess professionell steuern, sichern sich langfristig stabile Werte und ESG-konforme Portfolios. Das Team von BETSA kennt die Schnittstellen zwischen Technik, Recht und Finanzierung aus erster Hand und begleitet Sie auf Wunsch von der Machbarkeitsanalyse bis zur schlüsselfertigen Übergabe.

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